Regelungen zur Mitnahme von vierrädrigen E-Scootern in Bussen und Straßenbahnen

In den Bussen und Straßenbahnen der GVB müssen technische Anforderungen an die E-Scooter erfüllt, sowie persönliche Voraussetzungen des Bedieners erbracht werden.

Technische Vorgaben für den E-Scooter:

  • Vierrädriges Fahrzeug, einsitzig
  • Die maximale Gesamtlänge beträgt 1200 mm.
  • Höchst zulässiges Gewicht mit aufsitzender Person 300 kg
  • Ein Bremssystem, das stets auf beiden Rädern einer Achse wirkt (Motorbremse und Bremsgriff mit Arretierung/Feststeller)
  • Eine ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit, um über eine um maximal 12 % geneigte Rampe in das Fahrzeug ein- und ausfahren zu können.
  • Geeignet für den Rückwärtseinstieg in die Fahrzeuge der GVB
  • Der E-Scooter hat keine Straßenzulassung gemäß § 11 Absatz 6 der Beförderungsbedingungen.
  • Der E-Scooter darf keine zusätzlichen Anbauten haben, die eine rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Stellfläche verhindern oder einschränken.
  • Der Hersteller muss die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Nahverkehr nachweisen.
  • Ein Hersteller-Piktogramm ist die Kennzeichnung der für den ÖPNV geeigneten E-Scooter. Das Zertifikat bestätigt die Mobilität des E-Scooters.

Persönliche Merkmale der Nutzer:

  • Ausweis mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“
  • angemessene Zeit für das selbstständige Ein- und Ausfahren
  • Teilnahme am GVB-Sicherheitstraining, bei dem alle Teilnehmer die selbstständige Ein- und Ausfahrt sowie die ordnungsgemäße Aufstellung auf dem Stellplatz üben. Die Teilnahme an dem Sicherheitstraining ist kostenlos.

Fahrgäste mit Kleinkindern in Kinderwagen oder Personen in Rollstühlen haben Vorrang vor der Mitnahme von E-Scootern. Die Entscheidung des Betriebspersonals ist im Einzelfall zu treffen.

Es besteht keine Pflicht zur Beförderung, wenn der Abstellplatz für den E-Scooter bereits von anderen Personen (inklusive Rollstuhl, anderen E-Scootern, Kinderwagen oder allgemein durch ein voll besetztes Fahrzeug) belegt ist.

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